Zurück zur Übersicht

Sind Sponsoringaufwendungen eines Freiberuflers abziehbare Betriebsausgaben?

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Sponsoringaufwendungen eines Freiberuflers die zur Förderung von Personen oder Organisationen in sportlichen, kulturellen oder ähnlichen gesellschaftlichen Bereiche dienen, abziehbare Betriebsausgaben darstellen können. Voraussetzung ist, dass der Sponsor als Gegenleistung wirtschaftliche Vorteile, die insbesondere auch in der Sicherung oder Erhöhung des unternehmerischen Ansehens liegen, für sein Unternehmen oder für Produkte bzw. Dienstleistungen seines Unternehmens erstrebt.

Die Bedingung ist, dass der Sponsoringempfänger öffentlichkeitswirksam auf das Sponsoring oder die Produkte bzw. Dienstleistungen des Sponsors hinweist und hierdurch für Außenstehende eine konkrete Verbindung zu dem Sponsor und seinen Leistungen erkennbar wird.

(BFH 14.7.20, VIII R 28/17, Nachricht vom 2.11.20)

Nach oben scrollen