Philosophie

Guter Rat ist der Schlüssel zum Erfolg

TribuMed Steuerberatungs GmbH

Die Idee zur Gründung einer Steuerberatungsgesellschaft zur Betreuung speziell von Angehörigen der Heilberufe entstand aus der Erkenntnis, dass insbesondere Heilberufler (wie Apotheken, Ärzte, Heilpraktiker, Pflegeheime etc.) komplexen rechtlichen Anforderungen unterliegen. Ohne qualifizierte Steuer- und Rechtsberatung setzen sich Heilberufler einem existenziellen Risiko aus.

Hierzu bedurfte es in der Vergangenheit einiger diverser Spezial-Rechtsberater, wie Steuerberater, Rechtsanwalt, Unternehmensberater, Marketingberater, Finanzierungsberater und/oder Vermögensberater. Wir beobachteten, dass oft eine ausreichende Abstimmung unter den Beratern fehlte, was zu höherem Zeitaufwand und unnötigen Kosten des Unternehmers führte.

Deshalb ist es unser Anliegen, eine ganzheitliche Beratung anzubieten.

Mit der speziellen Aus- und Fortbildung unseres Teams (u. a. als Fachberater für Heilberufe) sichern wir nicht nur ein steuerlich und wirtschaftlich hohes Beratungsniveau. Wir sind ausgebildet auch rechtliche Risiken im Berufsstand des Heilberuflers zu erkennen und können vorbeugende sowie korrigierende Maßnahmen einleiten. Dies grundsätzlich unter Hinzuziehung eines geeigneten Rechtsanwalts.

Im Bereich des Medizinrechts unterstützt uns unser Kooperationspartner, Dr. Oldenburger – Fachanwalt für Medizinrecht.

Unser weitreichendes Netzwerk an Rechtsanwälten, Notaren, Banken, Marketingexperten, Gutachtern, Fachverlagen/-vereinen und Berufskammern/-verbänden und IT erlaubt es uns, Sie vollumfänglich und vertrauensvoll zu betreuen.

Wir sind die Kompetenz für die steuerliche und wirtschaftliche Heilberufsberatung sowie für die Beratung im KV-, Zulassungs- und Berufsrecht.

Warum TribuMed?

Die Idee, mit einem Netzwerk aus Experten für das Gesundheitswesen Mandanten bei steuerlichen, betrieblichen und rechtlichen Problemen zu unterstützen, ist bereits Mitte 2016 entstanden. Nachdem die Rahmenbedingungen abgesteckt waren, galt es dem Kind einen Namen zu geben.

Einige Stunden der Recherche und des Brainstormings später war klar: Für das Unternehmen kommt eigentlich nur ein Name in der Ärztesprache Latein infrage. Nach diesem Entschluss lag es nahe, die Begriffe für „Steuer“ und „Medizin“ zu kombinieren. So wurde aus „tributum“ und „medicina“ der Begriff TribuMed.

 

Aktuelles

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Mandateninfo

An dieser Stelle bieten wir Ihnen wertvolle Informationen und aktuelle Steuerurteile aus dem Gesundheitswesen.

Kontakt

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