Besteht ein Datenzugriffsrecht auf freiwillig geführte Unterlagen?
Mit Urteil vom 12.02.2020 hat der BFH entschieden, dass das Finanzamt kein Datenzugriffsrecht auf freiwillig geführte Unterlagen von einem Steuerpflichtigen hat, der seinen Gewinn mittels Einnahmenüberschussrechnung ermittelt.