Sind Pflegebedürftigkeitsgutachten von der Umsatzsteuer befreit?

Vorliegend hatte der BFH Zweifel, ob die Erstellung eines Gutachtens bzgl. der Pflegebedürftigkeit eines Patienten, vonseiten einer Krankenschwester für den Medizinischen Dienst Krankenkasse (MDK), als umsatzsteuerfrei angesehen werden kann.

Der EuGH hat entschieden, dass bei der Erstellung von einem Gutachten eine eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundene Dienstleistung vorliegen kann. Dabei sind zwei Aspekte zu beachten. Zum einen muss das Gutachten von der Krankenversicherung zur Ermittlung des Umfangs etwaiger Ansprüche ihrer Versicherten auf Leistungen der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verwendet werden und zum anderen müssen sie für die sachgerechte Bewirkung der Umsätze in diesem Bereich unerlässlich sein. Bei Vorlage dieses Sachverhalts ist die Erstellung solcher Gutachten durch einen unabhängigen Gutachter im Auftrag des MDK umsatzsteuerfrei.

(EuGH 8.10.20, C 657/19, Nachricht vom 3.11.20)

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